eIDAS
EU-Verordnung 910/2014 zu elektronischen Identifizierungen und Vertrauensdiensten — regelt insbesondere die drei Signaturstufen einfach, fortgeschritten und qualifiziert.
Die eIDAS-Verordnung schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Identitäten, Signaturen, Siegel und Zeitstempel. Sie unterscheidet drei Signaturstufen mit steigender Beweiskraft: die einfache elektronische Signatur (jedes „ich stimme zu“-Klicken), die fortgeschrittene (an eine Person gebunden, Veränderungen erkennbar) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) — die einzige mit dem Rechtsstatus der handschriftlichen Unterschrift.
Eine QES setzt einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) voraus, der die Identität des Unterzeichners nach den EU-Vorgaben prüft und das Signatur-Zertifikat ausstellt. In Österreich sind unter anderem A-Trust und D-Trust als QTSPs am Markt.
RecordTailor arbeitet heute mit elektronischen Signaturen und einer manipulationssichtbaren Beweiskette; die QES-Integration mit einem QTSP ist Teil unserer Roadmap. Von Dritten qualifiziert signierte Dokumente (PAdES-B-LTA) bleiben in RecordTailor verifizierbar — das Format ist plattformneutral.